Therapeut - Heilerverband - Verband der Therapeuten für geistiges Heilen e.V.

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

THERAPEUT

Therapeut für geistiges Heilen


Einsatz- und Aufgabenbereich

Der Beruf des geistigen Heilers wird immer attraktiver und die Anwendung von Energiearbeit, Medialität und geistigem Heilen gehört in vielen Ländern unserer Erde quer durch alle Bildungs- und Einkommensschichten bereits zum Alltag.

Unsere Gesellschaft befindet sich im Wandel und versteht Gesundheitsfürsorge immer mehr im ganzheitlichen Sinne. Alternative Heilmethoden werden immer mehr nachgesucht.

Energieausgleich und geistiges Wohlbefinden sind für uns keine Fremdworte mehr, vielmehr stellen sie ein Stück erstrebenswerte Lebensqualität dar. Und dabei spielt es keine Rolle ob dieser Zustand auf medizinisch-naturwissenschaftliche oder energetisch-geistige Weise zustande kommt.


Mussten geistige Heiler noch vor wenigen Jahren immer damit rechnen an ihrer Berufsausübungsfreiheit gehindert zu werden, oder aufgrund eines Verstosses gegen das Heilpraktikergesetz rechtlich belangt zu werden, so besteht heute endlich die Möglichkeit als Heiler, Berater oder Therapeut auf der Grundlage von Artikel 12 (Berufsausübungsfreiheit) unseres Grundgesetzes geistige Heiltätigkeiten auszuüben und Hilfesuchenden entsprechende Dienste anzubieten.

Grund hierfür ist jüngste Rechtsprechung, die folgendes ergeben hat: "Die Heilpraktikererlaubnis und die ärztliche Approbation zielen nicht ab auf rituelle Heilung. Wer Letztere in Anspruch nimmt, geht einen dritten Weg, setzt sein Vertrauen nicht in die Heilkunde und wählt etwas von einer Heilbehandlung Verschiedenes, wenngleich auch von diesem Weg Genesung erhofft wird. Dies zu unterbinden ist nicht Sache des Heilpraktikergesetzes." Insofern unterliegt die Tätigkeit des geistigen Heilers nur dem Gewerbeaufsichtsamt. Weshalb jeder Heiler ein entsprechendes Gewerbe angemeldet haben sollte.

Damit der Beruf des geistigen Heilers eine weitere Aufwertung erfährt, hat der Verband der Therapeuten für geistiges Heilen Qualitätsstandards entwickelt für die Aus
bildung zum "Therapeut für geistiges Heilen". Interessierte Heiler können als Verbandsmitglied die Fachqualifizierung durchlaufen und in Zukunft mit der Berufsbezeichnung "Therapeut für geistiges Heilen" tätig werden.

So kann der
Therapeut für geistiges Heilen einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung und die Gesundheit der Menschen leisten und dem Wohl eines jeden Hilfesuchenden dienen.

In Sachen Hintergrundinformation und Entwicklungen zur aktuellen Rechtsprechung verweisen wir gern an dieser Stelle den interessierten Leser auf weitergehende und ausführliche Information im Internet und auf Anfrage bzw. demnächst auch im Info & News Bereich unseres Portals.


Fachqualifizierung für Verbandsmitglieder

Der Verband bietet allen interessierten Heilern, unabhängig davon mit welcher Heilmethode gearbeitet wird, die Möglichkeit sich als "Therapeut für geistiges Heilen" zertifizieren und registrieren zu lassen.

Heiler,
die den Anforderungs- und Qualitätsrichtlinien des Verbands entsprechen können Mitglied im Verband werden und an der Ausbildung zum Therapeut für geistiges Heilen teilnehmen. Verbandsmitglieder, die den Lehrgang erfolgreich absolvieren erlangen den Status eines urkundlich zertifizierten Therapeuten für geistiges Heilen und werden beim Verband als zertifizierter Therapeut für geistiges Heilen registriert und in der Therapeutendatenbank aufgenommen.
(>> hier geht´s zur Ausbildung)


Die Fachqualifizierung und Anforderungsrichtlinien an die Verbandsmitglieder sind wichtige Qualitätsstandards und
entscheidende Faktoren zur Förderung der allgemeinen Akzeptanz und Anerkennung des geistigen Heilens als eine seriöse geistige Genesungshilfe. Erstrebenswertes Ziel der Qualifizierung ist ganz klar die Gewährleistung eines optimalen Verbraucherschutzes.

Um dies sicher zu stellen, geht es in dem Lehrgang nicht zuletzt auch um personale und soziale Kompetenzen für den professionellen, verständnisvollen und empathischen Umgang mit Hilfesuchenden. Die Teilnehmenden werden auch im Bereich der Rechtsgrundlagen und des Gewerberechts geschult und über die Abgrenzung zur Heilkunde und der Heilbehandlung nach Heilpraktikergesetz informiert.

Darüber hinaus werden Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit aufgezeigt und über Perspektiven und Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Ärzten, Heilpraktikern und Psychotherapeuten informiert. Abschließend erwerben die Teilnehmenden praktische Tipps für die Selbstständigkeit und für zu berücksichtigende Aspekte bei der Praxiseröffnung.

Näheres zur Fachqualifizierung und zu den Daten des Lehrgangs finden Sie hier:

(>> Ausbildung zum Therapeut)


Wenn Sie erfahren möchten, wie Sie Mitglied im Verband werden können, dann lesen Sie hier weiter:

(>> Wie werde ich Mitglied?)


Therapeuten-Datenbank

Der Verband unterhält eine Therapeutendatenbank, die auf den Internetseiten veröffentlich wird. Registrierte Therapeuten werden in dieser Datenbank gelistet und können sich hier mit Ihrem Profil präsentieren. Hilfesuchende können so den Therapeut ihres Vertrauens leichter finden.

Die Datenbank befindet sich derzeit noch im Aufbau, wird aber demnächst veröffentlich. Schon jetzt bieten wir Hilfesuchende die Möglichkeit sich beim Verband nach Therapeuten für geistiges Heilen in ihrer Nähe zu erkundigen.


>> nach oben


 
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü